top of page
WB_Streifen-Impressum-Background.png

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Werbeaufträge

 

WHYTE BLUE – Print | Social Media | Crossmedia

​

 

§ 1 Geltungsbereich

​

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Anzeigen-, Werbe-, Produktions- und Kooperationsaufträge, die gegenüber dem Isaria Verlag, nachfolgend „Verlag“ genannt, für die Medienmarke WHYTE BLUE erteilt werden.

  2. Sie gelten insbesondere für Printanzeigen, digitale Anzeigen, Advertorials, Social-Media-Beiträge, Carousels, Reels, Videoproduktionen, Crossmedia-Pakete sowie zeitlich begrenzte und längerfristige Werbepartnerschaften.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  4. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verlag ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

 

 

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

​

  1. Angebote und Preisangaben des Verlags sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Verlag zustande, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform.

  3. Art, Umfang und Vergütung der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung sowie den darin einbezogenen Leistungsbeschreibungen, Mediadaten und Preislisten.

  4. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

  5. Der Verlag ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister, insbesondere Agenturen, freie Redakteure, Fotografen, Videografen und Produktionsunternehmen, einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung des Verlags gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

  6. Der Verlag kann Werbeaufträge aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen, insbesondere wenn deren Inhalte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder mit den veröffentlichten Werbegrundsätzen von WHYTE BLUE unvereinbar sind.

​

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

​​

  1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

  2. Rabatte, Paketpreise und Sonderkonditionen gelten ausschließlich für die jeweils vereinbarten Leistungen.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Für individuell beauftragte Content- und Videoproduktionen können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden.

  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  6. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Beauftragung gesondert berechnet.

​

​

§ 4 Printanzeigen und Erscheinungsvorbehalt

​​

  1. Anzeigenbuchungen für eine geplante, noch nicht verbindlich bestätigte Ausgabe von WHYTE BLUE gelten zunächst ausschließlich als unverbindliche Reservierungsanfragen.

  2. Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Verlag die Produktion der betreffenden Ausgabe bestätigt und den Anzeigenauftrag ausdrücklich annimmt. Die Bestätigung erfolgt in Textform.

  3. Bis zur verbindlichen Annahme entstehen aus der Reservierungsanfrage keine Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers.

  4. Nach verbindlichem Vertragsschluss werden Anzeigen entsprechend den vereinbarten Formaten, technischen Spezifikationen und Erscheinungsterminen veröffentlicht.

  5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzeigenplatzierung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

  6. Der Auftraggeber hat druckfähige Anzeigenunterlagen innerhalb der vereinbarten Fristen bereitzustellen.

  7. Bei verspäteter oder fehlerhafter Anlieferung wird der Verlag den Auftraggeber nach Möglichkeit auf die Mängel hinweisen. Gesetzliche Ansprüche und Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

  8. Technisch bedingte, handelsübliche und unerhebliche Farb- oder Darstellungsabweichungen begründen keine Mängelansprüche.

  9. Auflagenzahlen, Verbreitungswege und Erscheinungstermine sind nur dann verbindliche Leistungsmerkmale, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

  10. Wird eine verbindlich gebuchte Printausgabe nicht veröffentlicht, gelten die Regelungen des § 11.

​

​

§ 5 Social-Media- und digitale Werbeleistungen

​​

  1. Der Verlag erbringt Social-Media-Leistungen auf den vereinbarten Kanälen von WHYTE BLUE, insbesondere Instagram und TikTok.

  2. Gegenstand der Leistung sind die vertraglich vereinbarten Formate, Veröffentlichungen, Produktionsleistungen und gegebenenfalls zusätzlichen Werbemaßnahmen.

  3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Verlag keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Impressionen, Videoaufrufe, Interaktionen, Klickzahlen, Follower-Zuwächse oder wirtschaftliche Ergebnisse.

  4. Die Reichweite organischer Veröffentlichungen hängt unter anderem von den Algorithmen und technischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Plattformen ab.

  5. Veröffentlichungen erfolgen zu den vereinbarten Terminen beziehungsweise innerhalb der vereinbarten Veröffentlichungszeiträume. Änderungen bedürfen einer Abstimmung mit dem Auftraggeber, soweit sie nicht lediglich unerheblich sind.

  6. Die vereinbarte Mindestdauer der Verfügbarkeit von Social-Media-Inhalten wird im jeweiligen Auftrag festgelegt. Plattformbedingte Einschränkungen und Löschungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

  7. Bezahlte Werbemaßnahmen, insbesondere Social Ads, Boosting und andere Formen der Reichweitenverstärkung, sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Entsprechende Mediabudgets werden gesondert ausgewiesen.

  8. Ein Anspruch auf eine bestimmte redaktionelle Einbindung außerhalb der vereinbarten Werbeleistung besteht nicht.

​

​

§ 6 Contentproduktion, Mitwirkung und Freigaben

​​

  1. Bei beauftragten Contentproduktionen übernimmt der Verlag die vereinbarten konzeptionellen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Leistungen.

  2. Die Produktion kann durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte externe Dienstleister erfolgen.

  3. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

  4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst eine Contentproduktion eine Korrekturschleife zur Behebung sachlicher Fehler und zur Vornahme angemessener inhaltlicher Anpassungen.

  5. Wesentliche Konzeptänderungen, zusätzliche Drehtage oder weitere Bearbeitungsschritte, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

  6. Ist eine Freigabe vereinbart, erhält der Auftraggeber die Inhalte vor Veröffentlichung zur Prüfung. Die hierfür vorgesehene Frist wird im Auftrag festgelegt und muss unter Berücksichtigung des Produktionsumfangs angemessen sein.

  7. Eine fehlende Rückmeldung gilt nicht als automatische Freigabe.

  8. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers können eine Anpassung der Produktions- und Veröffentlichungstermine erforderlich machen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

​

​

§ 7 Nutzungsrechte an produzierten Inhalten

​​

  1. Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Verlag oder seinen Dienstleistern erstellten Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn produzierten und zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die organische Veröffentlichung auf seinen eigenen Websites und Social-Media-Kanälen.

  3. Dieses Nutzungsrecht umfasst die unveränderte Veröffentlichung und die hierfür technisch erforderlichen Format- und Größenanpassungen. Inhaltliche Bearbeitungen bedürfen einer gesonderten Zustimmung, soweit sie nicht bereits vereinbart oder gesetzlich zulässig sind.

  4. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung gegebenenfalls bestehender Rechte Dritter. Dies gilt insbesondere für Musik, Stockmaterial, Bildrechte, Persönlichkeitsrechte und plattformgebundene Lizenzen. Einschränkungen werden dem Auftraggeber vor der vorgesehenen Nutzung mitgeteilt.

  5. Eine Nutzung für bezahlte Werbekampagnen, insbesondere Social Ads, Boosting, Whitelisting, Spark Ads oder vergleichbare Werbeformen, ist nicht im Grundpreis enthalten und bedarf einer gesonderten Nutzungsrechtseinräumung.

  6. Gleiches gilt für die Weitergabe der Inhalte an Dritte, die Nutzung durch verbundene Unternehmen sowie für andere, nicht vom vereinbarten Nutzungsumfang erfasste Verwertungsformen.

  7. Rohmaterial, offene Projektdateien und nicht verwendete Produktionsinhalte sind nicht Bestandteil der Nutzungsrechtseinräumung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  8. Der Verlag stellt sicher, dass er von eingesetzten Dienstleistern diejenigen Nutzungsrechte erhält, die zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber erforderlich sind.

  9. Die Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte durch den Verlag ist im Rahmen der vereinbarten Auftragsdurchführung gestattet. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer entsprechenden Berechtigung.

​

​

§ 8 Werbekennzeichnung und redaktionelle Unabhängigkeit

​​

  1. Werbung, Advertorials und entgeltliche Kooperationen werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften als Werbung gekennzeichnet.

  2. Der Verlag ist berechtigt und verpflichtet, die hierfür erforderlichen Kennzeichnungen vorzunehmen.

  3. Eine Anzeigenbuchung begründet keinen Anspruch auf eine unabhängige redaktionelle Berichterstattung.

  4. Redaktionelle Inhalte und Entscheidungen von WHYTE BLUE bleiben von Anzeigen- und Werbeaufträgen unabhängig.

  5. Der Auftraggeber kann keine Veröffentlichung oder Gestaltung verlangen, die gegen gesetzliche Werbekennzeichnungspflichten verstößt.

​

​

§ 9 Verantwortung für Inhalte und Rechte Dritter

​​

  1. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Werbeinhalte, Informationen, Aussagen und Materialien verantwortlich.

  2. Er sichert zu, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen.

  3. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder mitwirkender Personen.

  4. Der Auftraggeber stellt den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen. Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

  5. Der Verlag informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.

  6. Die eigene gesetzliche Verantwortung des Verlags bleibt unberührt.

​

​

§ 10 Stornierung und Kündigung

​​

  1. Unverbindliche Printreservierungen gemäß § 4 können bis zum Abschluss eines verbindlichen Anzeigenvertrags jederzeit kostenfrei zurückgenommen werden.

  2. Für verbindlich gebuchte Printanzeigen gelten die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Stornobedingungen.

  3. Für Social-Media- und Contentproduktionsaufträge gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte entsprechend der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.

  4. Bei einer Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber findet insbesondere § 648 BGB Anwendung, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. Der Verlag muss sich danach unter anderem ersparte Aufwendungen und bestimmte anderweitige Erwerbsmöglichkeiten anrechnen lassen.

  5. Eine einvernehmliche Aufhebung eines Auftrags ist jederzeit möglich. Die Parteien können hierfür eine gesonderte Abrechnung vereinbaren.

  6. Für mehrteilige Kampagnen und längerfristige Partnerschaften gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten, Kündigungsfristen und Leistungsabschnitte.

  7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

​

​

§ 11 Ausfall und Verschiebung vereinbarter Leistungen

​​

  1. Kann eine verbindlich vereinbarte Leistung nicht oder nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, informiert der Verlag den Auftraggeber unverzüglich.

  2. Der Verlag kann einen alternativen Veröffentlichungstermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Eine Änderung der geschuldeten Hauptleistung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

  3. Bei endgültigem Ausfall einer vereinbarten Leistung richten sich die Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

  4. Bei Crossmedia-Paketen werden abgrenzbare und ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung berücksichtigt. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

  5. Für Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften.

​

​

§ 12 Mängel und Haftung

​​

  1. Bei Mängeln der vereinbarten Leistungen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

  2. Der Verlag haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  5. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  6. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

​

​

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

​​

  1. Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

  2. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

  3. Soweit die vereinbarten Leistungen eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO erfordern, schließen die Parteien vor deren Beginn eine entsprechende Vereinbarung.

​

​

§ 14 Schlussbestimmungen

​​

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verlags, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

​

​

Isaria Verlag
Montgelasstraße 8
81679 München
servus@isaria-verlag.de
www.whyteblue.de

​

Stand: Oktober 2026

bottom of page